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Haug & Partner – Ihr Steuerberater in Konstanz

Die seit 2008 aus den Partnern Stefan Haug und Henner Huneke bestehende Partnerschaftsgesellschaft ging aus den beiden renommierten Steuerberatungskanzleien Ernst Haug und Bernd Hehle bzw. Hans Hehle hervor, die ihre Kanzleien bereits in den siebziger bzw. fünfziger Jahren gegründet haben. Daneben führt die Kanzlei seit vielen Jahren eine erfolgreiche Kooperation mit dem Steuerbüro Maier-Ruprecht in Konstanz.

Neben den beiden Partnern und unseren Steuerberatern steht Ihnen somit ein kompetentes Team mit 18 engagierten Mitarbeitern zur Seite.
Unsere Mandanten haben immer einen persönlichen Ansprechpartner und erhalten ganzheitliche Beratungskompetenz.

Steuerberatung

Die Komplexität des deutschen Steuerrechtes erfordert in vielen Bereichen eine fachliche Unterstützung.
Wir beraten und betreuen Sie bei allen geschäftlichen und privat zu treffenden Maßnahmen, die steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Für Unternehmen

  • Jahresabschluss / Steuererklärung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Betriebsprüfung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Internationales Steuerrecht
  • Vereine

Für Privatpersonen

  • Einkommensteuererklärungen
  • Steuerberatung
  • Erbschafts- und Testamentsberatung
  • Testamentsvollstreckung
  • Steuerberatung für Grenzgänger (Schweiz)

Für Schweizer Unternehmen

  • Jahresabschluss / Steuererklärung
  • Treuhänder
  • Gründung
  • Umsatzsteuer-Meldungen

News

Grundsteuerreform zum 01.01.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer infolgedessen neu regeln.

Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind alle Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/r verpflichtet, im Jahr 2022 eine Steuererklärung abzugeben.

In der Steuererklärung müssen u. a. Angeben zu dem am Stichtag 1. Januar 2022 für das Grundstück maßgebende Bodenrichtwert gemacht werden. Diesen hat der für Ihre Gemeinde/Stadt zuständige Gutachterausschuss festzustellen. Die Bodenrichtwerte sollen frühestens ab Juli 2022 über www.Grundsteuer-BW.de eingesehen werden können.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundstücksmessbeträgen der in Ihrer Gemeinde/Stadt anzuwendende Hebesatz. Der neue Hebesatz wird sich vielerorts von dem bisherigen Hebesatz teilweise deutlich unterscheiden. Da die vollständige Datenbasis den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Jahr 2024 vollständig vorliegen wird, kann die neue Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 erhoben werden.

Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben. Dies kann zum Beispiel über das Portal ELSTER der Finanzämter vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden oder von Ihrem Steuerberater.

Die Immobilie in der Erbschaftsteuer - Steuervorteile für selbstgenutzte Eigentümer

Die praktisch wohl wichtigste Steuerbefreiung für selbstnutzende Eigentümer bei der Erbschaftsteuer ist das sogenannte Familienheim.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ein Familienheim muss als Eigentum im Grundbuch eingetragen sein
  • Die Wohnfläche darf bei steuerfreier Übertragung an Kinder 200 Quadratmeter nicht überschreiten
  • Der Erblasser muss die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben
  • Die Erben müssen unverzüglich nach dem Erbfall einziehen

 

Quelle: Haus & Grund 12/21 Steuern und Finanzen, Sibylle Barent

Häusliches Arbeitszimmer: Veräußerungsgewinn wird nicht besteuert

Eine gute Nachricht kommt jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH) für alle Verkäufer von Eigentumswohnungen, die ihre Wohnung auch als häusliches Arbeitszimmer genutzt hatten. Auch wenn die verkaufte selbstbewohnte Wohnung als häusliches Arbeitszimmer genutzt wurde, muss darauf beim Verkauf der Wohnung keine Spekulationssteuer gezahlt werden.

Hintergrund: wird eine Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, kann bekanntlich Spekulationssteuer anfallen. Ausnahme hiervon ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Der BFH musste nun in seinem Urteil vom 1. März 2021 (IX R 27/19) entscheiden, ob diese Ausnahme von der Spekulationssteuer auch für ein häusliches Arbeitszimmer in der Wohnung gilt. Auch wichtig: Der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers zu eigenen Wohnzwecken ist in diesem Zusammenhang nicht erheblich. Das Gesetz enthält in Bezug auf dieses Merkmal keine Bagatellgrenze. Es genügt bereits eine geringe Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Unsere Steuerberater

Stefan Haug
Dipl.-Volkswirt, Steuerberater
Werdegang

WERDEGANG

  • Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Südbaden im Jahr 2000
  • Wirtschaftsprüfung bei der KPMg Deutsche Treuhand gesellschaft
  • Volkswirtschaftsstudium an den Universitäten Konstanz und Trier

Weitere Tätigkeiten

  • Beirat der Sparkasse Bodensee
  • Verwaltungsrat bei Haus & Grund Konstanz
  • Mitglied im Finanz- und Steuerausschuss der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
  • Vorstandsvorsitzender einer gemeinnützigen mittelständischen Stiftung
  • Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter für Privatpersonen
Henner Huneke
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Werdegang

WERDEGANG

  • seit 2008 Partner der Kanzlei Haug & Partner
  • Bestellung zum Steuerberater in 2003 durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf
  • mehrjährige Tätigkeit als Steuerberater bei einer bundesweit tätigen Steuerberatungsgesellschaft in Essen
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre in Regensburg
Sonja Kagerer
Dipl.-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin
Werdegang

Werdegang

  • Langjährige Tätigkeit als Steuerberaterin und Senior Consultant in diversen Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaften in Hamburg
  • Bestellung zur Steuerberaterin durch die Steuerberaterkammer Hamburg in 1999
  • Mehrjährige Tätigkeit in diversen Steuerberatungskanzleien in Hamburg
  • Studium an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Bremen mit dem Abschluss Diplom Finanzwirtin (FH)
Janine Rößiger
Dipl. Kffr. / M.Sc., Steuerberaterin
Werdegang

Werdegang

  • Bestellung zur Steuerberaterin im März 2016 durch die Steuerberaterkammer Sachsen
  • mehrjährige Tätigkeit als Tax Consultant und Steuerberaterin in zwei bundesweit tätigen mittelständischen Steuerberatungsgesellschaften
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Freiberg und Chemnitz

Karriere

Wir suchen Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte (m/w/d): Wenn Sie fundierte Steuer- und Abschlusskenntnisse haben (DATEV), erwarten Sie bei der Vielfalt unserer Mandanten interessante Aufgaben. Wir bieten überdurchschnittliche Bezahlung, Unterstützung bei der Fortbildung und einen langfristig sicheren Arbeitsplatz. Gerne auch Berufsanfänger.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an:

 

 

Unsere aktuellen Stellenangebote:
Ausbildung Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte ab 01.08.2023 oder ab 01.09.2023 | Vollzeit oder Teilzeit

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Steuerberater / SteuerberaterIN | Vollzeit oder Teilzeit

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Steuerfachwirt / SteuerfachwirtIN | Vollzeit oder Teilzeit

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Bachelor/Master (BA) Fachrichtung Steuern m/w/d | Vollzeit oder Teilzeit

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Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte | Vollzeit oder Teilzeit

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Kontakt & Anfahrt

 

Sie erreichen uns unter:

Haug & Partner Steuerberater
Max-Stromeyer-Str. 160
78467 Konstanz

Telefon +49 (0) 7531 - 5818-0
Telefax +49 (0) 7531 - 5818-90

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