Steuererklärung
Wussten Sie, dass Sie als Mieter einen Teil der Betriebskosten von der Steuer absetzen können. Und dass auch die Kosten für Wartungsarbeiten — etwa an der Heizungsanlage — teils steuerlich angerechnet werden? Das sind nur zwei von vielen Beispielen, wie sich Ihre Steuerbelastung möglicherweise senken lässt. Steuergesetze ändern sich fast fortlaufend und sie sind kompliziert. Ein Beispiel:
Einkommensteuergesetz §33, Absatz 1 (1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Gesetzestexte muss man oftmals zwei- oder dreimal lesen, ehe man sie versteht. Aber sie sind die Basis, um dem Staat nur genau das zu zahlen, was ihm nach aktueller Regelung zusteht. Wir arbeiten täglich mit diesen Gesetzen und verfolgen ihre Änderungen. Wir wissen, was absetzbar ist und was nicht. Nutzen Sie dieses Know-how für sich,
- um Zeit bei der Steuererklärung zu sparen und
- um alle Angaben zu berücksichtigen, die Ihre Steuerlast senkt.
Unsere Kompetenz für Ihre Steuererklärung - halten Sie Ihre Steuern so niedrig wie möglich.
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